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Entschädigung prüfen

 
Listen Sie alle Ihre Anschlussflüge auf:

 
Haben Sie sich vergewissert, dass Sie die richtigen Unterlagen dabei haben?

Bevor Sie das Flugzeug besteigen, müssen die Fluggesellschaften prüfen, ob Sie die für Ihr Reiseziel erforderlichen Dokumente haben.

Ist dies nicht der Fall, sind sie berechtigt, Ihnen die Beförderung zu verweigern und müssen keine Entschädigung zahlen:

1. Gültiger Reisepass oder ein anderer anerkannter Ausweis
2. Gültiges Visum
3. Nachweis eines Rückflugtickets
4. Negatives Ergebnis des Covid-19-Tests
5. Formular für die Fluggastdatenbank

Da Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung von weniger als 3 Stunden erreicht haben, haben Sie leider keinen Anspruch auf Entschädigung.

Da die Fluggesellschaft Sie 14 Tage vor dem Abflug über die Flugannullierung informiert hat, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Nur ausfüllen, wenn die Fluggesellschaft diese Kosten nicht erstattet hat und Sie Belege für die Zahlung haben:

Wir brauchen einige Details über die Passagiere:

Was Fluggäste im Jahr 2025 suchen: Die beliebtesten Fragen zur Flugentschädigung

Jeden Tag sind Millionen von Reisenden mit Verspätungen, Annullierungen und verlorenem Gepäck konfrontiert. Und im Jahr 2025 fragen mehr Menschen als je zuvor online: "Welche Rechte habe ich?", "Wie bekomme ich eine Entschädigung?" und "Was ist, wenn die Fluggesellschaft sich weigert?"

Das MySkyHelp-Team hat die am häufigsten gestellten Fragen analysiert und diesen Artikel verfasst, um Fluggästen klare Antworten zu geben - und einen Weg zum Handeln.

Die 10 häufigsten Suchanfragen von Reisenden

Hier sind die häufigsten Suchanfragen, die Reisende in Google eingeben:

  1. Entschädigung bei Flugverspätung EU 261

  2. Entschädigung für einen annullierten Flug beantragen

Änderungen in der EU-Gesetzgebung über Flugentschädigungen: Was wir bis jetzt wissen. Juni 2025

Aktueller Stand Juni 2025

Diese Änderungen sind noch nicht rechtsverbindlich. Die EU-Minister haben sich zwar auf die Vorschläge geeinigt, aber sie müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU formell genehmigt werden, bevor sie Gesetz werden.

Vorerst bleibt die EU-Verordnung Nr. 261/2004 in Kraft, das heißt:

  • Fluggäste können bei einer Verspätung von 3 Stunden zwischen 250 und 600 € geltend machen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.

  • Bei Verspätungen von 2 bis 4 Stunden, je nach Flugstrecke, werden Unterstützungsleistungen (Essen, Getränke, Unterkunft) gewährt.

  • Die Entschädigung gilt für Flugannullierungen , die weniger als 14 Tage vor dem Abflug mitgeteilt werden.

Flugentschädigung und Ansprüche

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